Im Kapitalmarkt- und Wertpapierrecht steht die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben für Emittenten, Wertpapierfirmen, Kreditinstitute und alle Marktteilnehmenden (auch Konsumenten) im Vordergrund. Dazu zählen insbesondere Regelungen zum Marktmissbrauch, zu Transparenzpflichten und zur Organisation von Marktteilnehmern.
- Fragestellungen zu Insiderhandel, Marktmanipulation und Ad-hoc-Publizität
- Unterstützung bei der Ausgestaltung interner Richtlinien und Prozesse
- Begleitung bei Anfragen und Verfahren vor Aufsichtsbehörden