Zivilrecht & Prozessführung

Im allgemeinen Zivilrecht umfasst die Tätigkeit insbesondere die Prüfung und Gestaltung von Verträgen, die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung.

  • Vertragsgestaltung und -prüfung in unterschiedlichen Lebens- und Unternehmensbereichen
  • Durchsetzung und Abwehr von Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen
  • Außergerichtliche Vertretung und Prozessführung