Im allgemeinen Zivilrecht umfasst die Tätigkeit insbesondere die Prüfung und Gestaltung von Verträgen, die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung.
- Vertragsgestaltung und -prüfung in unterschiedlichen Lebens- und Unternehmensbereichen
- Durchsetzung und Abwehr von Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen
- Außergerichtliche Vertretung und Prozessführung