
Zivilrecht und Prozessführung
Zivilrecht & Prozessführung Im allgemeinen Zivilrecht umfasst die Tätigkeit insbesondere die Prüfung und Gestaltung von Verträgen, die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung. Vertragsgestaltung und -prüfung in unterschiedlichen Lebens- und Unternehmensbereichen Durchsetzung und Abwehr von Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen Außergerichtliche Vertretung und Prozessführung





