Die EU hat in kurzer Zeit einen neuen Rechtsrahmen für digitale Geschäftsmodelle, IT-Sicherheit und Plattformregeln geschaffen. Für viele Organisationen ist das weniger „Juristerei“, sondern ein Umsetzungsprogramm mit Governance-, Dokumentations- und Haftungsrelevanz. Ich begleite Sie vom schnellen Überblick bis zur konkreten Umsetzung in Policies, Rollen, Prozessen, Verträgen und auditfähigen Nachweisen – in einer Sprache, die Management und Fachbereiche gleichermaßen verstehen.
Hierbei unterstütze ich Unternehmen dabei, EU-Digitalisierungsgesetze wie NIS2, AI Act, Cyber Resilience Act, DSGVO, RKEG, Data Act, DSA und DMA pragmatisch und rechtssicher umzusetzen. Ich kläre rasch, ob und wie Sie betroffen sind, übersetze Pflichten in konkrete Schritte und sorge dafür, dass Prozesse, Verträge und Nachweise auch in der Praxis funktionieren.
Vereinbaren Sie ein kurzes Orientierungsgespräch oder lassen Sie Ihre Betroffenheit in einem strukturierten Erstcheck einschätzen.
NIS2 stärkt Cybersicherheit in kritischen und wichtigen Sektoren. Schwerpunkt sind Management‑Verantwortung, Risikomanagement‑Maßnahmen, Lieferkettensicherheit und klare Meldepflichten bei erheblichen Vorfällen.
Das nationale NIS2 Umsetzungsgesetz – NISG 2026 – hält folgende zeitlichen Meilensteine fest:
Bis 31.12.26 = 3 Monate nach Inkrafttreten (01.10.26):
o Registrierung als wesentliche/wichtige Einrichtung im NIS-Register.
Laufend ab 01.10.26:
o Meldung von wesentlichen Cybersicherheitsvorfällen
o Änderungen von Name/Firma, Kontaktdaten, Sektor: Meldung binnen 2 Wochen.
o Änderungen bei IP-Bereichen, Niederlassungen, Schwellenwertinfos: Meldung binnen 3 Monaten.
Bis 12 Monate nach Registrierungspflicht:
o Selbstdeklaration (Risikomanagement, Risikoanalyse, System- und Lieferketteninfos) einreichen.
Ab 2 Jahren nach Inkrafttreten (nach Aufforderung durch die Behörde)
o Innerhalb von 2 Monaten nach Aufforderung (nur wesentliche Einrichtungen):
Nachweis der operativen & organisatorischen Umsetzung.
o Innerhalb von 2 Jahren nach Aufforderung (alle): technisch/operativer/organisatorischer Gesamtnachweis durch unabhängige Stelle.
Im Vorfallsfall:
Frühwarnung an Cybersicherheitsbehörde: unverzüglich, max. 24 h.
Detailmeldung: unverzüglich, max. 72 h.
Abschlussbericht: 1 Monat nach Detailmeldung (bzw. Fortschritts- + späterer Abschlussbericht bei langen Vorfällen).
Die Leistungen werden gemeinsam mit meinem Kooperationspartner angeboten.
Der CRA richtet sich an Produkte mit digitalen Elementen und macht Security‑by‑Design sowie Schwachstellenmanagement verbindlich.
In Kraft seit 10.12.2024. Die Hauptpflichten gelten ab 11.12.2027, bestimmte Meldepflichten ab 11.09.2026.
Sichere Entwicklung, technische Dokumentation, Updates, Vulnerability‑Handling und teils Meldepflichten bei aktiv ausgenutzten Schwachstellen.
Die Leistungen werden gemeinsam mit meinem Kooperationspartner angeboten.
Die CER‑Richtlinie stärkt die physische und organisatorische Resilienz kritischer Einrichtungen – über IT hinaus (Kontinuität, Schutz, Krisenfähigkeit).
Österreichische Umsetzung durch das RKEG:; Inkrafttreten mit 01.03.2026.
Risikoanalyse,
Resilienzmaßnahmen, Koordination und Nachweise;
Verzahnung mit BCM und Sicherheitsorganisation.
Die Leistungen werden gemeinsam mit meinem Kooperationspartner angeboten.
Der AI Act schafft EU‑weit einheitliche Regeln für KI. Er folgt einem risikobasierten Ansatz: je höher das Risiko, desto strenger die Anforderungen. Er bringt auch Pflichten für alle Unternehmen, die KI einsetzen.
Die Leistungen werden gemeinsam mit meinem Kooperationspartner angeboten.
Die DSGVO ist der zentrale EU‑Rechtsrahmen für den Schutz personenbezogener Daten. Sie soll Transparenz schaffen, Betroffenenrechte stärken und klare Pflichten für Verantwortliche und Auftragsverarbeiter etablieren – inklusive Haftung und Sanktionen.
Die Leistungen werden gemeinsam mit meinem Kooperationspartner angeboten.
Der Data Act regelt fairen Zugang zu und Nutzung von Daten aus vernetzten Produkten und Diensten. Ziel sind Portabilität, weniger Lock‑in und fairere Datenverträge.
In Kraft seit 11.01.2024; gilt ab 12.09.2025.
Zugangsrechte zu Produktdaten, Datenweitergabe, Kontrolle unfairer Vertragsklauseln sowie Regeln zu Cloud‑Switching/Interoperabilität.
Die Leistungen werden gemeinsam mit meinem Kooperationspartner angeboten.
Der DSA schafft EU‑weit Regeln für ein sicheres und transparentes Online‑Umfeld. Er setzt Pflichten für Vermittlungsdienste und Plattformen fest.
Gilt EU‑weit seit 17.02.2024; KDD‑G in Österreich: Inkraft seit 17.02.2024.
Meldesysteme (Notice‑and‑Action), Transparenz, Begründungen bei Inhaltsentscheidungen, Werbetransparenz; bei sehr großen Plattformen zusätzlich systemisches Risikomanagement.
Die Leistungen werden gemeinsam mit meinem Kooperationspartner angeboten.
Der DMA adressiert Marktmacht großer Gatekeeper‑Plattformen und soll faire, wettbewerbsfähige digitale Märkte sichern.
Gilt seit 02.05.2023.
Do’s & Don’ts für Gatekeeper (z. B. Datennutzung, Selbstbevorzugung, Interoperabilität) und mehr Rechte für Business‑User.
Die Leistungen werden gemeinsam mit meinem Kooperationspartner angeboten.