Vorsorge- und Pflegevollmachten

Vorsorge- und Pflegevollmachten ermöglichen es, bereits im Vorfeld festzulegen, wer in bestimmten Situationen rechtsverbindlich handeln darf. Sie dienen dazu, spätere Unsicherheiten zu vermeiden und die eigenen Vorstellungen nachvollziehbar und verbindlich festzuhalten.

  • Beratung zur Auswahl geeigneter Vollmachtsformen
  • Rechtliche Strukturierung und Formulierung der Vollmachten
  • Koordination mit weiteren Beteiligten, etwa Notariaten und medizinischen Stellen